Stiftung „Lebendige Stadt”
Seit dem Jahr 2000 engagiert sich die Stiftung „Lebendige Stadt” unter ihrem Kuratoriumsvorsitzenden Alexander Otto erfolgreich für die Zukunft unserer Städte. Die urbane Vielfalt aus Arbeit, Kultur und Wohnen gilt es zu erhalten und mit zu gestalten. Themenschwerpunkte bilden die Bereiche Licht, Grün und Gestaltung öffentlicher Räume.
Jahresbericht der Stiftung „Lebendige Stadt“
Das Geschäftsjahr 2021 war geprägt durch die COVID-19-Pandemie und die damit zu ihrer Eindämmung verbundenen Einschränkungen. Die jedes Jahr im Frühjahr stattfindende Stiftungsrats- und Kuratoriumssitzung musste deswegen abgesagt werden. Auch der geplante Städtekongress in Berlin konnte somit nicht stattfinden. Die Verleihung des Stiftungspreises 2020 zum Thema „Das beste Heimatmuseum“ fand bei den jeweiligen Preisträgern im kleinen Kreis vor Ort statt. Der Stiftungspreis 2021 zum Thema „Kunst kann überall“ wurde virtuell verliehen. Um auch weiterhin die bei den Gremienmitgliedern vorhandene Expertise zu nutzen, fand ein virtueller „Runder Tisch“ zum Thema „Zukunft der Innenstadt“ sowie ein Online-Fachforum zu der von der Stiftung geförderten Studie „Stellplatzsatzungen als Schlüssel zur Mobilitätswende“ statt. Zudem wurden größere und kleinere Förderprojekte auf den Weg gebracht.
A. Allgemeine Informationen zur Stiftung „Lebendige Stadt“
I. Gründung und Rechtsform
Die Stiftung „Lebendige Stadt“ wurde am 24.05.2000 von der ECE Projektmanagement G.m.b.H. & Co. KG gegründet. Mit Bescheid vom 26.10.2000 hat die Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg die Stiftung als rechtsfähige gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Hamburg anerkannt.
II. Zweck und Aufgaben der Stiftung
Der Stiftungszweck und die Aufgaben der Stiftung werden in der Satzung samt Änderungen geregelt. Danach verfolgt die Stiftung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenverordnung. Sie widmet sich den europäischen Städten als Zentren für Leben, Arbeiten, Wohnen, Kommunikation und Kultur. In diesem Rahmen ist der Zweck der Stiftung gerichtet auf die Förderung:
1. der Kultur sowie der Pflege der Erhaltung von Kulturwerten,
2. der Wissenschaft und Forschung,
3. des Sports,
4. des Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutzes,
5. des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege,
6. der Jugend- und Altenpflege.
III. Stiftungsvermögen
Das Grundstockvermögen der Stiftung zum 31.12.2021 besteht aus einem Kapital von 511.291,88 Euro. Daneben verfügt die Stiftung zu diesem Zeitpunkt über Rücklagen in Höhe von 70.000,00 Euro. Diese Rücklagen entfallen auf bereits beschlossene Zuwendungen, die im Laufe des Jahres 2022 an Zuwendungsempfänger ausgezahlt werden sollen. Die Stiftung kann ihre Erträge ganz oder teilweise einer Rücklage zuführen, soweit dies zur nachhaltigen Erfüllung ihrer satzungsmäßigen Zwecke erforderlich ist.
Das Stiftungsvermögen kann durch Zustiftungen (Beträge, Rechte und sonstige Gegenstände) des Stifters sowie Dritter erhöht werden. Zuwendungen sind nur dann als Zustiftungen anzusehen und dem Stiftungsvermögen zuzuordnen, wenn der Zuwendende dies bestimmt hat. Das Stiftungsvermögen ist grundsätzlich in seinem Bestand zu erhalten. Es darf nur veräußert oder belastet werden, wenn von dem Erlös gleichwertiges Vermögen erworben wird. Zur Erreichung des Stiftungszweckes dienen grundsätzlich nur die Zinsen und Erträge des Stiftungsvermögens sowie sonstige Zuwendungen, soweit sie nicht nach § 3 Absatz 2 der Satzung das Stiftungsvermögen erhöhen. Das Stiftungsvermögen ist zinstragend in solchen Werten anzulegen, die nach der mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes vorzunehmenden Auswahl als sicher gelten.
IV. Stiftungsorganisation
1. Organe der Stiftung
Nach Paragraf 6, 7 und 8 der Satzung sind
- das Stiftungskuratorium
- der Stiftungsvorstand und
- der Stiftungsrat
Organe der Stiftung. Die Mitglieder der Organe bringen ihr umfassendes Know-how in die Stiftungsarbeit ein, was den Städten zu Gute kommt. Dabei hat sich die Stiftung an den „Runden Tischen“ zur Zeit der politischen Wende in der DDR orientiert, an denen eine große Zahl Vertreter unterschiedlichster gesellschaftlicher Bereiche vertreten war. Die Anregung dazu stammte vom Gründungsmitglied der Stiftung und damaligen Oberbürgermeister der Stadt Leipzig Wolfgang Tiefensee.
2. Stiftungskuratorium
Das Stiftungskuratorium besteht aus mindestens fünf und höchstens zehn Mitgliedern. Die Mitglieder und der Vorsitzende des Kuratoriums werden vom Stifter bestellt. Die Bestellung eines Kuratoriumsmitgliedes erfolgt grundsätzlich auf die Dauer von zwei Jahren. Die Wiederbestellung ist zulässig. Das Kuratorium überwacht die Tätigkeit des Vorstands und entscheidet über die Verwendung der Stiftungsmittel, die Entlastung des Vorstands, stellt den Jahresabschluss fest und genehmigt den jährlichen Wirtschaftsplan. Die Mitglieder des Kuratoriums sind verpflichtet, für die sachgemäße Verwirklichung des Stiftungszweckes einzutreten. Das Kuratorium tritt mindestens einmal in jedem Halbjahr zusammen. Veränderungen innerhalb des Kuratoriums werden der Aufsichtsbehörde unverzüglich angezeigt.
Die Mitglieder des Stiftungskuratoriums mit Stand 31.12.2021:
Alexander Otto, Geschäftsführungsvorsitzender ECE Projektmanagement G.m.b.H. & Co. KG (Vorsitzender)
Wolfgang Tiefensee, Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft Thüringen, Bundesminister a.D.
Torsten Albig, Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein a.D.
Jan Bettink, Verwaltungsratsvorsitzender FMS Wertmanagement
Daniel Günther, Ministerpräsident Schleswig-Holstein
Anja Hajduk, Stellv. Fraktionsvorsitzende Bündins 90/Die Grünen
Alfons Hörmann, Präsident DOSB e.V. a.D.
Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen, NRW
Hildegard Müller, Präsidentin VDA
3. Stiftungsvorstand
Der Stiftungsvorstand besteht aus bis zu neun Mitgliedern. Die Mitglieder und der Vorsitzende werden vom Stifter bestellt und abberufen. Die Bestellung erfolgt in der Regel auf die Dauer von zwei Jahren. Eine erneute Bestellung ist zulässig. Der Vorstand verwaltet die Stiftung und beschließt über ihre Angelegenheiten, soweit sich aus den Bestimmungen der Satzung nichts Anderes ergibt. Er hat die Mittel der Stiftung sparsam und wirtschaftlich zu verwenden. Die Beschlussfassung erfolgt mehrheitlich. Veränderungen beim Vorstand werden der Aufsichtsbehörde unverzüglich angezeigt.
Die Mitglieder des Stiftungsvorstands mit Stand 31.12.2021:
Dr. Andreas Mattner, Präsident ZIA Deutschland (Vorsitzender)
Michael Batz, Theatermacher und Szenograf
Friederike Beyer, Geschäftsführerin Beyer PR EVENT
Dr. h.c. Peter Harry Carstensen, Ministerpräsident a.D. des Landes Schleswig-Holstein
Robert Heinemann, Geschäftsführer, ECE Group Services GmbH & Co. KG
Wolfgang Kopitzsch, Bezirksamtsleiter Hamburg-Nord a.D.; Polizeipräsident a.D.
Dr. Eva Lohse, Oberbürgermeisterin Stadt Ludwigshafen; Präsidentin des Deutscher Städtetag
Prof. h.c. Dr. h.c. Fritz Schramma, Oberbürgermeister a.D. der Stadt Köln
4. Stiftungsrat
Dem Stiftungsrat sollen führende Persönlichkeiten aus Kommunen und Ländern sowie der Wirtschaft, Kultur und Forschung angehören. Der Stiftungsrat unterstützt und berät das Kuratorium und den Vorstand der Stiftung bei der Planung und ggf. auch Durchführung der Stiftungsarbeit, z.B. hinsichtlich:
- Vorschläge für Projektförderungen
- Fachtagungen, Symposien und sonstige Veranstaltungen zu kommunalen Themen
- Themenbeiträge für Stiftungspublikationen.
Die Mitglieder des Stiftungsrats werden durch Beschluss des Kuratoriums auf die Dauer von fünf Jahren berufen. Die Zahl der Mitglieder und die Aufgaben werden durch Kuratoriumsbeschluss festgelegt.
Die Mitglieder des Stiftungsrats mit Stand 31.12.2021
Dr. Hanspeter Georgi, Minister für Wirtschaft und Arbeit a.D., Saarland
Dr. Volker Breid, Geschäftsführer, FAZ GmbH
Andreas Breitner, Vorstand und Verbandsdirektor Verband norddeutscher Wohungsunternehmen e.V.
Kirsten Bruhn, Leistungsschwimmerin, Paralympisches Gold 2004, 2008 und 2012
Rolf Buch, Vorstandsvorsitzender Vonovia SE
Olaf Cunitz, Bürgermeister a.D., Stadt Frankfurt/Main
Garrelt Duin, Hauptgeschäftsführer Handwerkskammer Köln, Minister a.D.
Simone von Ehren, Baumschule Lorenz von Ehren
Kristina Frank, Kommunalreferentin Stadt München
Arved Fuchs, Polarforscher
Thomas Geisel, Oberbürgermeister, Stadt Düsseldorf
Dr. Monika Griefahn, Ministerin a.D.
Joachim Herrmann, MdL, Staatsminister des Innern, Bau und Verkehr, Freistaat Bayern
Dr. Daniel Holz, Vice President EMEA North, Google Cloud
Dr. Eckart John von Freyend, Ehrenvorsitzender des Aufsichtsrates, Hamborner REIT AG
Burkhard Jung, Oberbürgermeister Stadt Leipzig
Prof. Dr. Harald Kächele, Bundesvorsitzender, Deutsche Umwelthilfe e.V.
Dr. Stephan Keller, Oberbürgermeister, Stadt Düsseldorf
Prof. Dr. h.c. mult. Roland Koch, Professor der Frankfurt School of Finance & Management
Thomas Kufen Oberbürgermeister, Stadt Essen
Markus Lewe, Oberbürgermeister Münster, Präsident Deutscher Städtetag
Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH
Dr. Frank Mentrup, Oberbürgermeister Stadt Karlsruhe
Aygül Özkan, Geschäftsführerin, ZIA Deutschland; Ministerin a.D.
Marcel Philipp, Oberbürgermeister, Stadt Aachen a.D.
Henriette Reker, Oberbürgermeisterin Stadt Köln
Veronika Rücker, Vorstandsvorsitzende DOSB e.V.
Dr. Dieter Salomon, Hauptgeschäftsführer IHK südlicher Oberrhein
Olaf Schabirosky, CEO Hermes Germany GmbH
Josef Schmid, MdL, Zweiter Bürgermeister Stadt München a.D.
Jan Schneider, Stadtrat Frankfurt/Main
Bärbel Schomberg, CEO und Gesellschafterin Schomberg & Co. Real Estate Consulting GmbH
Andreas Schwarz, Fraktionsvorsitzender Bündnis90/Die Grünen, Baden-Württemberg
Prof. Dr. Burkhard Schwenker, Chairman of the Advisory Council, Roland Berger
Ullrich Sierau, Oberbürgermeister, Stadt Dortmund a.D.
Nurhan Soykan, Stv. Vorsitzende Zentralrat der Muslime in Deutschland
Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, MdB, Mitglied des FDP-Bundesvorstand
Dr. Michael Vesper, Vorstandsvorsitzender DOSB e.V. a.D.
Gabriele Volz, Vorstandsvorsitzende Commerz Real a.D.
Prof. Jörn Walter, Oberbaudirektor, Freie und Hansestadt Hamburg a.D.
Dr. Joachim Wieland, CEO Aurelis Real Estate GmbH & Co. KG
Prof. Dr. Roland Wöller, Staatsminister des Innern, Sachsen a.D.
5. Tätigkeit der Mitglieder der Stiftungsorgane
Das Kuratorium und der Stiftungsrat üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich und ohne Vergütung aus. Der Vorstand erhält für seine Tätigkeit eine Pauschalvergütung.
V. Rechnungslegung und steuerliche Anerkennung
Der Vorstand erstellt alljährlich bis zum Ablauf des dritten Monats seit dem Ende des Geschäftsjahres (Kalenderjahr) eine Vermögensbilanz sowie eine Einnahmen-/Ausgabenrechnung und legt diese dem Kuratorium zur Feststellung vor. Mit der Prüfung des Jahresabschlusses bestellt der Vorstand auf Beschluss des Kuratoriums einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer. In regelmäßigen Abständen erfolgt ein Wechsel des Wirtschaftsprüfers.
Die Stiftung „Lebendige Stadt“ wurde mit Freistellungsbescheid des Finanzamts Hamburg Nord vom 20.09.2017 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KSTG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient. Die Stiftung ist daher berechtigt, für Spenden und Zuwendungen, die ihr zur Erfüllung des Stiftungszweckes zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen auszustellen.
B. Tätigkeit der Stiftung „Lebendige Stadt“ im Berichtszeitraum
I. Arbeit der Organe
1. Stiftungskuratorium
Das Stiftungskuratorium hat am 09.11.2021 als Telefonkonferenz seine Sitzung abgehalten.
2. Stiftungsvorstand:
Der Stiftungsvorstand hat am 18.05.2021 und 15.09.2021 in Hamburg seine jährlichen Sitzungen abgehalten. Im Rahmen dieser Sitzungen wurden folgende Punkte behandelt bzw. beschlossen:
- Erarbeitung inhaltlicher Themenstellungen im Rahmen des Satzungszwecks
- Beratung über Förderprojekte, Stiftungsveranstaltungen und Publikationen
3. Stiftungsrat:
Die jährliche Stiftungsratssitzung musste aufgrund der Pandemie abgesagt werden.
II. Erfüllung des Stiftungszwecks durch finanzielle Zuwendungen
1. Stiftungszweck und Förderanträge
Der Stiftungszweck besteht in der Förderung der europäischen Städte als Zentren für Leben, Arbeiten, Wohnen, Kommunikation und Kultur. In diesem Zusammenhang ist der Zweck der Stiftung gerichtet auf die Förderung:
- der Kultur sowie Pflege der Erhaltung von Kulturwerten,
- der Wissenschaft und Forschung,
- des Sports,
- des Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutzes,
- des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege,
- der Jugend- und Altenpflege.
Die Stiftung hat im Berichtsjahr eine Vielzahl an Förderanfragen erreicht. Mittels eines standardisierten Antragformulars, das auf der Homepage als Download zur Verfügung steht, wurden die Förderprojekte eingereicht. Der Antrag umfasst im Wesentlichen folgende Inhalte:
- Genaue Bezeichnung und Anschrift des Antragstellers mit Ansprechpartner
- Projektbeschreibung
- Darstellung der Gesamtkosten, des Finanzierungsplans und der beantragten Fördersumme
2. Strategischer Ansatz der Stiftung
- Entwickeln kreativer und umsetzbarer Ideen und Konzepte zur Förderung der Städte im Sinne des Stiftungszweckes
- Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Projekte, die nachhaltig und kostengünstig dem Stiftungszweck entsprechen
- Gewinnung von Partnern und Koordination o. g. Projekte
- Weitertragen von Best-practise-Beispielen durch Veranstaltungen und Veröffentlichungen und Förderung des aktiven gesellschaftlichen Austauschs
3. Bericht über die Erfüllung des Stiftungszweckes
Folgende Projekte wurden 2021 aus Stiftungsmitteln realisiert:
Förderprojekte
1. „Sicherheit am neuen Döppersberg“ in Wuppertal
Zur Förderung der Forschung und Wissenschaft unterstützt die Stiftung die Universität Wup-pertal bei der wissenschaftlichen Erstellung eines Sicherheitskonzepts für den „Neuen Döp-persberg“ in Wuppertal. Die Ergebnisse sollen im Sinne von Best-Practice anderen Städten als Vorlage dienen.
Zur Förderung der Forschung und Wissenschaft unterstützt die Stiftung die Universität Wuppertal bei der wissenschaftlichen Erstellung eines Sicherheitskonzepts für den „Neuen Döppersberg“ in Wuppertal. Die Ergebnisse sollen im Sinne von Best-Practice anderen Städten als Vorlage dienen.
Viele Bahnhöfe gelten als „Angstorte“, die durch ein subjektives Unsicherheitsempfinden geprägt sind. Auch der Wuppertaler Bahnhof und sein Umfeld hatte in der Vergangenheit einen schlechten Ruf. Mit dem Stadtentwicklungsprojekt „Neugestaltung des Döppersberg“ hat die Stadt Wuppertal ein attraktives Bahnhofsumfeld geschaffen. Die Neugestaltung kann aber nur funktionieren, wenn die Bürger*innen sich auch in dem Umfeld subjektiv sicher fühlen. Um dies zu gewährleisten, wird im Rahmen einer Sicherheitspartnerschaft von zahlreichen Akteuren der Stadtgesellschaft ein Masterplan „Sicherheit am Neuen Döppersberg“ erarbeitet. Die Universität Wuppertal steuert als neutraler Partner den Entwicklungsprozess für den Masterplan und überprüft die getroffenen Maßnahmen, die für ein größeres Sicherheitsempfinden sorgen sollen. Die Ergebnisse werden in einer Publikation veröffentlicht.
Die Stiftung fördert das Projekt mit 60.000,00 Euro. Die Mittel wurden 2019 ausbezahlt. Die Publikation wird mit 20.000,00 Euro gefördert. Eine Rücklage für die Publikation über 20.000,00 Euro wurde 2019 gebildet.
2. Stellplatzschlüssel und Mobilitätskonzept im Wohnungsbau – Studie der TU Hamburg-Harburg
Zur Förderung der Forschung und Wissenschaft unterstützt die Stiftung eine Studie der TU Hamburg-Harburg zur Objektivierung von Stellplatzsatzungen und zur Untersuchung von Veränderungen im Mobilitätsverhalten der Bürger*innen in zwei beispielgebenden Kommunen.
Da zwischen Kommunen die Vorgaben in den Stellplatzsatzungen stark abweichen, sollen für Kommunen Handlungsempfehlungen entwickelt werden, die eine transparente und allgemeingültige Herleitung für die Stellplatzvorgaben zum Ziel haben. Das soll auch unter Berücksichtigung des individuellen Mobilitätsverhaltens der Bewohner*innen und alternativer Mobilitätsa-gebote vor Ort erfolgen. Am 20.09.2021 hat ein virtuelles Fachforum mit Experten stattgefunden, bei dem Handlungsempfehlungen der Studie für die Städte präsentiert wurden. Die Studie und das Fachforum sind auf breites Interesse gestoßen.
Die Stiftung fördert das Projekt mit 87.400,00 Euro. In 2018 wurde eine erste Rate über 50.000,00 Euro ausbezahlt. In 2019 wurde eine weitere Rate in Höhe von 30.000,00 Euro und 2.400,00 Euro für eine Datenerhebung ausbezahlt. In 2020 wurde der Restbetrag in Höhe von 5.000,00 Euro ausbezahlt. Zudem hat das Stiftungskuratorium die TUHH mit einem weiteren Modul für die Studie in 2021 beauftragt. Dafür wurde eine Rücklage in Höhe von 48.439,00 Euro gebildet.
Für das Fachforum wurden 9.643,10 Euro und für die Publikation 19.287,69 Euro aufgewendet.
3. „City-Hackathon“ in Bochum und Potsdam
Zur Förderung der Forschung und Wissenschaft haben Studenten*innen auf Einladung der Stiftung in Bochum und Potsdam an zwei parallelen Hackathons teilgenommen. Zwei Tage haben sich die Studenten*innen online mit der zukünftigen Gestaltung der beiden Innenstädte beschäftigt und neun konkrete Vorschläge erarbeitet, die von Fachjurys prämiert wurden.
Die Ideen beinhalteten u.a. die Schaffung von Kreativräumen und einer App, worüber Bürger*innen sich ausprobieren und mit eigenen Gestaltungsvorschlägen in die Stadtplanung einbringen können, die digitale Installation einer „Gallery of Augmented Reality“ zur künstlerischen Fassadengestaltung sowie die Öffnung von Dachflächen und Innenhöfen, um neue Perspektiven auf die Stadt zu ermöglichen und neue Lernräume und Treffpunkte zu erschließen. Die in die Hackathons eingebundenen Stadtverwaltungen prüfen die Ideen auf Umsetzbarkeit.
Die Stiftung fördert das Projekt mit 50.000,00 Euro. Eine Rücklage wurde gebildet.
4. „Wir machen Stadt“, Hannover
Zur Förderung der Forschung und Wissenschaft fördert die Stiftung ein Projekt, das sich mit der Entwicklung der Innenstadt von Hannover beschäftigt, vor dem Hintergrund von Ladenleerständen und insgesamt schwindender Aufenthaltsqualität in der City. Ein Netzwerk mit unterschiedlichen Akteuren wird temporäre Ladenleerstände und Büroflächen in der Innenstadt für unterschiedliche Nutzungen akquirieren und hier Pop-Up-Stores, Coworking Spaces, temporäre Kunstaktionen sowie Projekte der Kultur und Kreativwirtschaft durchführen. So sollen neue Bezugsräume in der Innenstadt geschaffen werden.
Die Stiftung fördert das Projekt mit 5.000,00 Euro. Eine Rücklage wurde gebildet.
5. „Tinybe Sculpture Village“ in Frankfurt am Main
Zur Förderung der Kultur, Wissenschaft und Forschung unterstützt die Stiftung eine Ausstellung. In der Metropolregion Frankfurt-Rhein-Main fand im Sommer 2021 eine Ausstellung mit bis zu zehn bewohnbaren Skulpturen statt, so genannten Tinybe-Houses. Weitere bewohnbare Skulpturen wurden in Wiesbaden und Darmstadt ausgestellt. Diese wurden von internationalen Künstlern gebaut und konnten zum Übernachten sowie als Denk- und Arbeitsort genutzt werden. Themen wie Stadtentwicklung, Nachhaltigkeit, zeitgenössische Architektur, Downsizing, sparsame Nutzung von Ressourcen, Mobilität und Weiterentwicklung des Skulpturenbegriffes sollten damit angesprochen werden.
Die Stiftung förderte das Projekt mit 15.595,00 Euro. Eine bestehende Rücklage in Höhe von 10.000,00 Euro wurde 2020 ausbezahlt. Die Restsumme in Höhe von 5.595,00 Euro wurde 2021 ausbezahlt.
6. Bau Jüdischer Campus in Berlin
Zur Förderung der Kultur sowie der Pflege und Erhaltung von Kulturwerten fördert die Stiftung den Bau des neuen Jüdischen Campus in Berlin-Wilmersdorf. Der Campus soll ein Ort der Begegnung für Menschen unterschiedlicher Herkunft, Kulturen, Religionen und Generationen werden und somit zum interkulturellen Austausch beitragen. Der Campus bietet eine Kinderkrippe, einen Kindergarten, eine Schule, einen Jugendclub, ein Sport- und Freizeitzentrum sowie einen Festsaal für Kulturveranstaltungen. Die Schule ist staatlich anerkannt und wird allen Kindern und Jugendlichen unabhängig ihrer Religion offenstehen. Es entsteht ein inklusiver Ort.
Nach einer Förderung von 400.000,00 Euro in 2017 und 800.000,00 Euro in 2018 unterstützte die Stiftung das Projekt mit weiteren 430.000,00 Euro, die 2021 ausbezahlt wurden.
7. Wettbewerb „Straßengrün“
Zur Förderung des Umwelt- und Landschaftsschutzes hat die Stiftung den Bundeswettbe-werb „Vorbildliche öffentliche Straßenbegrünungen“ initiiert. 68 Städte und Kommunen haben sich mit vorbildlichen Beispielen zur Pflege und Erhaltung ihres “Straßengrüns" beworben. Die Jury hat die Städte Berlin, Friedrichshafen, Iphofen, Potsdam, und Solingen als Preisträger gekürt. Die Preisverleihungen haben im kleinen Kreis unter Einhaltung der Corona-Bestimmungen vor Ort stattgefunden. Das gesammelte Know-how soll in ein geplantes Förderprojekt mit dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) einfließen.
Die Stiftung hat das Projekt mit 18.945,34 Euro gefördert, diese wurden 2020 ausbezahlt. Für die Überführung in ein Anschlussprojekt mit dem BfN wurde eine Rücklage in Höhe von 135.000,00 Euro gebildet.
8. Illumination „Paulskirche“
Zur Förderung der Kultur fördert die Stiftung die Außenillumination der Paulskirche in Frankfurt am Main. Die Kirche, die als Ursprungsort des Parlamentarismus in Deutschland gilt, soll umfangreich saniert werden und eine neue Außenillumination erhalten.
Ein Konzept für die Außenillumination liegt vor und wurde den Verantwortlichen der Stadt Frankfurt am Main durch die Stiftung vorgestellt. Neben der Stadt engagiert sich auch der Bund bei dem Projekt.
Die Stiftung fördert das Projekt mit 50.000,00 Euro. Eine Rücklage wurde dafür bereits 2020 gebildet.
Publikationen
9. „Straßen und lineare öffentliche Räume“, Publikation Uni Weimar
Zur Förderung der Forschung und Wissenschaft unterstützte die Stiftung eine Publikation der Universität Weimar. Das Thema der Publikation ist die Gestaltung von Straßenräumen, deren Qualität erheblich zur Belebung von Quartieren und Innenstädten beiträgt. Durch die Aufarbeitung und Kategorisierung exemplarischer Beispiele liefert die Publikation einen wichtigen Beitrag als Referenz und Wissensspeicher für planende und gestaltende Personen. Alle Projekte zielen in ihrem Grundsatz darauf ab, die Stadt zu beleben und ein neues Miteinander zu stimulieren. In der Publikation werden über 30 Best-Practice-Beispiele aus 15 europäischen Ländern mit unterschiedlichen Strategien und Ansätzen zusammengeführt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Neben klassischen Kategorien wie dem Boulevard, der Einkaufsstraße oder der Nachbarschaftsstraße werden aktuelle Themen wie Klima-Resilienz, Konversion postindustrieller Strukturen und temporäre Maßnahmen beleuchtet.
Die Stiftung hat das Projekt mit 12.000,00 Euro gefördert.
10. „hatetown“ – vorurteilsgeleitete Handlungen in urbanen Räumen, Publikation
Zur Förderung der Forschung und Wissenschaft fördert die Stiftung ein Projekt zum Thema Hasskriminalität. Hate Speech und vorurteilsgeleitete Handlungen richten sich gezielt gegen Personen aufgrund ihrer sozialen Gruppenzugehörigkeit und orientiert sich an identitätsstiftenden Merkmalen. Sie haben in der politischen und gesellschaftlichen Diskussion weltweit eine hohe und ständig zunehmende Bedeutung. Mit der klaren Zielsetzung wird die Publikation einen wichtigen Beitrag leisten und verlässliche Grundlagen schaffen. Die Umsetzung der Ergebnisse als Best Practice Beispiel ist ein Schwerpunkt des Projektes und soll in der Aus- und Weiterbildung von Polizist*innen einfließen.
Die Stiftung fördert das Projekt mit 30.000,00 Euro. Eine Rücklage wurde gebildet.
11. Journal und Newsletter
Die COVID-19-Pandemie hat die Situation sehr dynamisch werden lassen. Um auf die damit verbundenen Änderungen schnell reagieren zu können, hat die Stiftung in diesem Jahr nur eine Journalausgabe herausgegeben und statt einer weiteren Journalausgabe mehrere Newsletter zur Stiftungsarbeit und stadtrelevanten Themen veröffentlicht. Für den Newsletter-Versand wurden 785,40 Euro aufgewendet.
Insgesamt wurden für Journal und Newsletter Mittel in Höhe von 87.319,52 Euro aufgewendet.
12. Homepage
Die Stiftungshomepage ist auch weiterhin ein wichtiges Informationsmedium. Für die Aktualisierung und Pflege der Homepage wurden 19.258,01 Euro aufgewendet.
Know-How Austausch
13. Symposium
Zur Förderung des Know-how-Austausches zwischen Städten und Kommunen veranstaltet die Stiftung jedes Jahr ein Symposium, an dem rund 500 kommunale Entscheidungsträger teilnehmen. Das für den 9. und 10. November 2021 geplante Symposium in Berlin musste aufgrund der COVID-19 Pandemie abgesagt werden. Die Stiftung hat für vorbereitende Arbeiten 12.955,50 Euro aufgewendet. Diese entstanden vor allem für die Erstellung der Save-the-Date-Karte. Da 2022 auf das Layout der Karte zurückgegriffen werden soll, werden diese Kosten im Folgejahr gespart.
14. Stiftungspreis
Zur Förderung des Know-how-Austausches zwischen Städten und Kommunen, hat die Stiftung den Stiftungspreis 2020 dem Thema „Das beste Heimatmuseum“ gewidmet. 251 Städte aus dem In- und Ausland haben sich beworben. Aufgrund der COVID-19 Pandemie musste die Jurysitzung virtuell stattfinden. Die Preisverleihungen fanden im kleinen Rahmen in den jeweiligen Preisträgerstädten statt.
Die Stiftung hat für den Stiftungspreis 2020 24.907,10 Euro aufgewendet.
Zur Förderung des Know-how-Austausches zwischen Städten und Kommunen, hat die Stiftung den Stiftungspreis 2021 dem Thema „Kunst kann überall“ gewidmet. 256 Städte aus dem In- und Ausland haben sich beworben. Aufgrund der COVID-19 Pandemie mussten die Jurysitzung sowie die Preisverleihung virtuell stattfinden.
Die Stiftung hat für den Stiftungspreis 43.097,76 Euro aufgewendet.
15. „Runder Tisch“
Zur Förderung des Know-how-Austausches und zum Generieren von Impulsen für die Stiftungsarbeit veranstaltete die Stiftung am 03. Februar 2021 einen digitalen „Runden Tisch“ zum Thema „Zukunft Innenstadt“. Die Stiftung lud dazu Experten ein, die gemeinsam mit den Gremienmitgliedern diskutierten.
Für die Organisation und Durchführung hat die Stiftung 2021 insgesamt 368,42 Euro aufgewendet.
Für die Veröffentlichung und den Versand eines dabei entwickelten Positionspapiers fielen 2.136,05 Euro an.