Stiftung „Lebendige Stadt”

Seit dem Jahr 2000 engagiert sich die Stiftung „Lebendige Stadt” unter ihrem Kuratoriumsvorsitzenden Alexander Otto erfolgreich für die Zukunft unserer Städte. Die urbane Vielfalt aus Arbeit, Kultur und Wohnen gilt es zu erhalten und mit zu gestalten. Themenschwerpunkte bilden die Bereiche Licht, Grün und Gestaltung öffentlicher Räume.

Kinder im Grünen Kinder auf Trampolin

Jahresbericht der Stiftung „Lebendige Stadt“

Auch im Geschäftsjahr 2023 hat die Stiftung „Lebendige Stadt“ zahlreiche neue Förderprojekte initiiert, wie u.a. zur Gestaltung von öffentlichem Straßengrün und die Customer Journey. Hinzu kommt die Auslobung des Stiftungspreises, mit dem „das schönste Bahnhofsumfeld“ gesucht wurde.

 

 

A. Allgemeine Informationen zur Stiftung „Lebendige Stadt“

I. Gründung und Rechtsform

Die Stiftung „Lebendige Stadt“ wurde am 24.05.2000 von der ECE Projektmanagement G.m.b.H. & Co. KG gegründet. Mit Bescheid vom 26.10.2000 hat die Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg die Stiftung als rechtsfähige gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Hamburg anerkannt.

 

II. Zweck und Aufgaben der Stiftung

Der Stiftungszweck und die Aufgaben der Stiftung werden in der Satzung samt Änderungen geregelt. Danach verfolgt die Stiftung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenverordnung. Sie widmet sich den europäischen Städten als Zentren für Leben, Arbeiten, Wohnen, Kommunikation und Kultur. In diesem Rahmen ist der Zweck der Stiftung gerichtet auf die Förderung:

 

1. der Kultur sowie der Pflege der Erhaltung von Kulturwerten,

2. der Wissenschaft und Forschung,

3. des Sports,

4. des Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutzes,

5. des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege,

6. der Jugend- und Altenpflege.

 

III. Stiftungsvermögen

Das Grundstockvermögen der Stiftung zum 31.12.2023 besteht aus einem Kapital von 511.291,88 Euro. Daneben verfügt die Stiftung zu diesem Zeitpunkt über Rücklagen in Höhe von 300.000,00 Euro. Diese Rücklagen entfallen auf bereits beschlossene Zuwendungen, die im Laufe des Jahres 2024 an Zuwendungsempfänger ausgezahlt werden sollen. Die Stiftung kann ihre Erträge ganz oder teilweise einer Rücklage zuführen, soweit dies zur nachhaltigen Erfüllung ihrer satzungsmäßigen Zwecke erforderlich ist.

 

Das Stiftungsvermögen kann durch Zustiftungen (Beträge, Rechte und sonstige Gegenstände) des Stifters sowie Dritter erhöht werden. Zuwendungen sind nur dann als Zustiftungen anzusehen und dem Stiftungsvermögen zuzuordnen, wenn der Zuwendende dies bestimmt hat. Das Stiftungsvermögen ist grundsätzlich in seinem Bestand zu erhalten. Es darf nur veräußert oder belastet werden, wenn von dem Erlös gleichwertiges Vermögen erworben wird. Zur Erreichung des Stiftungszweckes dienen grundsätzlich nur die Zinsen und Erträge des Stiftungsvermögens sowie sonstige Zuwendungen, soweit sie nicht nach § 3 Absatz 2 der Satzung das Stiftungsvermögen erhöhen. Das Stiftungsvermögen ist zinstragend in solchen Werten anzulegen, die nach der mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes vorzunehmenden Auswahl als sicher gelten.

 

IV. Stiftungsorganisation

1. Organe der Stiftung

Nach Paragraf 6, 7 und 8 der Satzung sind

 

- das Stiftungskuratorium

- der Stiftungsvorstand und

- der Stiftungsrat

 

Organe der Stiftung. Die Mitglieder der Organe bringen ihr umfassendes Know-how in die Stiftungsarbeit ein, was den Städten zu Gute kommt. Dabei hat sich die Stiftung an den „Runden Tischen“ zur Zeit der politischen Wende in der DDR orientiert, an denen eine große Zahl Vertreter unterschiedlichster gesellschaftlicher Bereiche vertreten war. Die Anregung dazu stammte vom Gründungsmitglied der Stiftung und damaligen Oberbürgermeister der Stadt Leipzig Wolfgang Tiefensee.

 

2. Stiftungskuratorium

Das Stiftungskuratorium besteht aus mindestens fünf und höchstens zehn Mitgliedern. Die Mitglieder und der Vorsitzende des Kuratoriums werden vom Stifter bestellt. Die Bestellung eines Kuratoriumsmitgliedes erfolgt grundsätzlich auf die Dauer von zwei Jahren. Die Wiederbestellung ist zulässig. Das Kuratorium überwacht die Tätigkeit des Vorstands und entscheidet über die Verwendung der Stiftungsmittel, die Entlastung des Vorstands, stellt den Jahresabschluss fest und genehmigt den jährlichen Wirtschaftsplan. Die Mitglieder des Kuratoriums sind verpflichtet, für die sachgemäße Verwirklichung des Stiftungszweckes einzutreten. Das Kuratorium tritt mindestens einmal in jedem Halbjahr zusammen. Veränderungen innerhalb des Kuratoriums werden der Aufsichtsbehörde unverzüglich angezeigt.

 

Die Mitglieder des Stiftungskuratoriums mit Stand 31.12.2023:

 

Alexander Otto, CEO ECE Group GmbH & Co. KG

Gunther Adler, stv. Hauptgeschäftsführer ZIA Deutschland

Andreas Engelhardt, persönlich haftender Gesellschafter Schüco International KG

Katharina Fegebank, Zweite Bürgermeisterin der Freien und Hansestadt Hamburg

Daniel Günther, Ministerpräsident Schleswig-Holstein

Alfons Hörmann, Präsident DOSB e.V. a.D.

Lutz Lienenkämper, MdL, Minister a.D.

Hildegard Müller, Präsidentin Verband der Automobilindustrie e.V.


3. Stiftungsvorstand

Der Stiftungsvorstand besteht aus bis zu neun Mitgliedern. Die Mitglieder und der Vorsitzende werden vom Stifter bestellt und abberufen. Die Bestellung erfolgt in der Regel auf die Dauer von zwei Jahren. Eine erneute Bestellung ist zulässig. Der Vorstand verwaltet die Stiftung und beschließt über ihre Angelegenheiten, soweit sich aus den Bestimmungen der Satzung nichts Anderes ergibt. Er hat die Mittel der Stiftung sparsam und wirtschaftlich zu verwenden. Die Beschlussfassung erfolgt mehrheitlich. Veränderungen beim Vorstand werden der Aufsichtsbehörde unverzüglich angezeigt.

 

Die Mitglieder des Stiftungsvorstands mit Stand 31.12.2023:

 

Dr. Andreas Mattner, Präsident ZIA Deutschland (Vorsitzender)

Torsten Albig, Ministerpräsident a.D., Schleswig-Holstein

Michael Batz, Theatermacher und Szenograf

Friederike Beyer, Geschäftsführerin Beyer PR EVENT

Dr. h.c. Peter Harry Carstensen, Ministerpräsident a.D. des Landes Schleswig-Holstein

Robert Heinemann, Managing Director, ECE Group Services GmbH & Co. KG

Wolfgang Kopitzsch, Bezirksamtsleiter Hamburg-Nord a.D., Polizeipräsident a.D.

Dr. Eva Lohse, Oberbürgermeisterin Stadt Ludwigshafen, Präsidentin des Deutschen Städtetages

Prof. Jörn Walter, Oberbaudirektor a.D., Freie und Hansestadt Hamburg

 

4. Stiftungsrat

Dem Stiftungsrat sollen führende Persönlichkeiten aus Kommunen und Ländern sowie der Wirtschaft, Kultur und Forschung angehören. Der Stiftungsrat unterstützt und berät das Kuratorium und den Vorstand der Stiftung bei der Planung und ggf. auch Durchführung der Stiftungsarbeit, z.B. hinsichtlich:

 

- Vorschläge für Projektförderungen

- Fachtagungen, Symposien und sonstige Veranstaltungen zu kommunalen Themen

- Themenbeiträge für Stiftungspublikationen.

 

Die Mitglieder des Stiftungsrats werden durch Beschluss des Kuratoriums auf die Dauer von fünf Jahren berufen. Die Zahl der Mitglieder und die Aufgaben werden durch Kuratoriumsbeschluss festgelegt.

 

Die Mitglieder des Stiftungsrats mit Stand 31.12.2023:

 

Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, MdB, Mitglied des FDP-Bundesvorstandes, Vorsitzende

Dr. Monika Griefahn, GF Monika Griefahn GmbH institut für medien umwelt kultur, Ministerin a.D., Stv. Vorsitzende

Dr. Volker Breid, Geschäftsführer FAZ GmbH

Andreas Breitner, Direktor Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V.

Kirsten Bruhn, ehem. Leistungsschwimmerin

Rolf Buch, Vorstandsvorsitzender Vonovia SE

Michael Busch, Sprecher der Gesellschafterversammlung, Thalia

Olaf Cunitz, Leiter Quartiersentwicklung GWH Wohnungsgesellschaft mbH, Hessen; Bürgermeister a.D., Stadt Frankfurt/Main

Garrelt Duin, Hauptgeschäftsführer Handwerkskammer Köln, Minister a.D.

Simone von Ehren, Baumschule Lorenz von Ehren

Kristina Frank, Kommunalreferentin Stadt München

Arved Fuchs, Polarforscher

Andreas Geisel, Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Berlin a.D.

Thomas Geisel, Oberbürgermeister, Stadt Düsseldorf a.D.

Joachim Herrmann, MdL, Staatsminister des Innern, für Sport und Integration, Freistaat Bayern

Dr. Daniel Holz, Vice President EMEA North, Google Cloud

Dr. Eckart John von Freyend, Ehrenpräsident des „Instituts der Deutschen Wirtschaft“

Burkhard Jung, Oberbürgermeister Stadt Leipzig, Vizepräsident Dt. Städtetag

Dr. Stephan Keller, Oberbürgermeister, Stadt Düsseldorf

Sibylle Keupen, Oberbürgermeisterin, Stadt Aachen

Prof. Dr. h.c. mult. Roland Koch, Professor der Frankfurt School of Finance & Management, Ministerpräsident a.D.

Thomas Kufen Oberbürgermeister, Stadt Essen

Markus Lewe, Oberbürgermeister, Stadt Münster, Präsident Dt. Städtetag

Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup, Staatsekretär a.D.

Dorothee Martin, MdB, Stv. Vorsitzende der SPD Hamburg-Nord

Dr. Frank Mentrup, Oberbürgermeister, Stadt Karlsruhe

Dr. Frank Nopper, Oberbürgermeister, Stadt Stuttgart

Aygül Özkan, Hauptgeschäftsführerin, ZIA Deutschland; Ministerin a.D.

Christian Pegel, MdL, Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung, Mecklenburg-Vorpommern

Marcel Philipp, Geschäftsführer e.Mobility.Hub GmbH; Oberbürgermeister, Stadt Aachen a.D.

Henriette Reker, Oberbürgermeisterin, Stadt Köln

Veronika Rücker, Geschäftsführerin Dt. Tennisbund, Vorstandsvorsitzende DOSB e.V. a.D.

Dr. Dieter Salomon, Hauptgeschäftsführer IHK südlicher Oberrhein

Olaf Schabirosky, CEO Hermes Germany GmbH

Josef Schmid, MdL, Zweiter Bürgermeister, Stadt München a.D.

Jan Schneider, Stadtrat Frankfurt/Main a.D.

Bärbel Schomberg, CEO und Gesellschafterin, Schomberg & Co. Real Estate Consulting GmbH

Mike Schubert, Oberbürgermeister, Stadt Potsdam

Mario Schüttauf, Managing Director Commerz Real Investmentgesellschaft mbH

Andreas Schwarz, MdL, Fraktionsvorsitzender Bündnis90/Die Grünen, Baden-Württemberg

Prof. Dr. Burkhard Schwenker, Senior Fellow, Roland Berger

Ullrich Sierau, Oberbürgermeister, Stadt Dortmund a.D.

Nurhan Soykan, Stv. Vorsitzende, Zentralrat der Muslime in Deutschland

Rabbiner Yehuda Teichtal, Vorsitzender der Jüdischen Gemeinde Chabad Berlin, Vorsitzender Stiftung Jüdischer Campus

Dr. Michael Vesper, Minister a.D., Vorstandsvorsitzender DOSB e.V. a.D.

Dr. Joachim Wieland, CEO Aurelis Real Estate GmbH & Co. KG

Prof. Dr. Roland Wöller, MdL, Staatsminister des Innern, Sachsen a.D.

 

5. Tätigkeit der Mitglieder der Stiftungsorgane

Das Kuratorium und der Stiftungsrat üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich und ohne Vergütung aus. Der Vorstand erhält für seine Tätigkeit eine Pauschalvergütung.

 

V. Rechnungslegung und steuerliche Anerkennung

Der Vorstand erstellt alljährlich bis zum Ablauf des dritten Monats seit dem Ende des Geschäftsjahres (Kalenderjahr) eine Vermögensbilanz sowie eine Einnahmen-/Ausgabenrechnung und legt diese dem Kuratorium zur Feststellung vor. Mit der Prüfung des Jahresabschlusses bestellt der Vorstand auf Beschluss des Kuratoriums einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer. In regelmäßigen Abständen erfolgt ein Wechsel des Wirtschaftsprüfers.

 

Die Stiftung „Lebendige Stadt“ wurde mit Freistellungsbescheid des Finanzamts Hamburg Nord vom 20.09.2017 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KSTG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient. Die Stiftung ist daher berechtigt, für Spenden und Zuwendungen, die ihr zur Erfüllung des Stiftungszweckes zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen auszustellen.

 

B. Tätigkeit der Stiftung „Lebendige Stadt“ im Berichtszeitraum

I. Arbeit der Organe

1. Stiftungskuratorium

Das Stiftungskuratorium hat am 22.03.2023 in Duisburg und 28.11.2023 als Telefonkonferenz seine beiden jährlichen Sitzungen abgehalten. Im Rahmen dieser Kuratoriumssitzungen wur-den folgende Punkte behandelt bzw. beschlossen:

 

- Feststellung Jahresabschluss 2023

- Entlastung Stiftungsvorstand

- Beschluss Wirtschaftsplan 2023/2024

- Aufnahme neuer Stiftungsratsmitglieder

- Beschluss neuer Förderprojekte, Stiftungsveranstaltungen und Publikationen

 

2. Stiftungsvorstand:

Der Stiftungsvorstand hat am 07.06.2023 und 06.11.2023 seine jährlichen Sitzungen abgehalten. Am 26.01.2023 fand eine Klausurtagung in Hamburg statt. Im Rahmen dieser Sitzungen wurden folgende Punkte behandelt bzw. beschlossen:

 

- Erarbeitung inhaltlicher Themenstellungen im Rahmen des Satzungszwecks

- Beratung über Förderprojekte, Stiftungsveranstaltungen und Publikationen

 

3. Stiftungsrat:

Der Stiftungsrat hat am 06. Mai 2022 in Düsseldorf seine jährliche Sitzung abgehalten. Im Rahmen dieser Sitzung wurden folgende Punkte behandelt:

 

- Austausch zur aktuellen Situation der Städte und Kommunen und daraus abgeleitet Impulse für die Stiftungsarbeit

- Beratung über Förderprojekte, Stiftungsveranstaltungen und Publikationen

 

II. Erfüllung des Stiftungszwecks durch finanzielle Zuwendungen

1. Stiftungszweck und Förderanträge

Der Stiftungszweck besteht in der Förderung der europäischen Städte als Zentren für Leben, Arbeiten, Wohnen, Kommunikation und Kultur. In diesem Zusammenhang ist der Zweck der Stiftung gerichtet auf die Förderung:

 

- der Kultur sowie Pflege der Erhaltung von Kulturwerten,

- der Wissenschaft und Forschung,

- des Sports,

- des Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutzes,

- des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege,

- der Jugend- und Altenpflege.

 

Die Stiftung hat im Berichtsjahr eine Vielzahl an Förderanfragen erreicht. Mittels eines standardisierten Antragformulars, das auf der Homepage als Download zur Verfügung steht, wurden die Förderprojekte eingereicht. Der Antrag umfasst im Wesentlichen folgende Inhalte:

 

- Genaue Bezeichnung und Anschrift des Antragstellers mit Ansprechpartner

- Projektbeschreibung

- Darstellung der Gesamtkosten, des Finanzierungsplans und der beantragten Fördersumme

 

2. Strategischer Ansatz der Stiftung

- Entwickeln kreativer und umsetzbarer Ideen und Konzepte zur Förderung der Städte im Sinne des Stiftungszweckes

- Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Projekte, die nachhaltig und kostengünstig dem Stiftungszweck entsprechen

- Gewinnung von Partnern und Koordination o. g. Projekte

- Weitertragen von Best-practise-Beispielen durch Veranstaltungen und Veröffentlichungen und Förderung des aktiven gesellschaftlichen Austauschs

 

Stiftung „Lebendige Stadt“
Bericht über die Erfüllung des Stiftungszweckes

1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023

 

Förderprojekte

1. Untersuchung des Mobilitätsverhaltens im Wohnungsbau – Studie der TU Hamburg-Harburg

Zur Förderung der Forschung und Wissenschaft hat die Stiftung eine Studie der TU Hamburg-Harburg zur Untersuchung von Veränderungen im Mobilitätsverhalten von Bürger*innen in Neubauquartieren in vier beispielgebenden Kommunen unterstützt. Dabei hat die TU mittels Befragungen untersucht, ob bzw. wie sich das Mobilitätsverhalten ändert, wenn eine gute Anbindung an den ÖPNV und Versorgungseinrichtungen sowie Carsharing-Angebote gegeben sind. Die TU Hamburg-Harburg hat dafür beispielgebend vier Quartiere in Hamburg, Münster, München und Wien ausgewählt. Die Ergebnisse liegen vor und werden in einer Publikation publiziert.

 

Für die Publikation wurde eine Rücklage in Höhe von 20.000 Euro gebildet.

 

2. „Sicherheit am neuen Döppersberg“ in Wuppertal

Zur Förderung der Forschung und Wissenschaft hat die Stiftung die Bergische Universität Wuppertal bei der wissenschaftlichen Erstellung eines Sicherheitskonzepts für den „Neuen Döppersberg“ in Wuppertal unterstützt. Die Ergebnisse dienen im Sinne von Best-Practice anderen Städten als Blaupause.

 

Viele Bahnhöfe gelten als Angstorte, die durch ein subjektives Unsicherheitsempfinden geprägt sind. Auch der Wuppertaler Bahnhof und sein Umfeld hatte in der Vergangenheit einen schlechten Ruf. Mit dem Stadtentwicklungsprojekt „Neugestaltung des Döppersberg“ hat die Stadt Wuppertal ein attraktives Bahnhofsumfeld geschaffen. Die Neugestaltung kann aber nur funktionieren, wenn die Bürger*innen sich auch in dem Umfeld subjektiv sicher fühlen. Um dies zu gewährleisten, wurde im Rahmen einer Sicherheitspartnerschaft von zahlreichen Akteuren der Stadtgesellschaft ein Masterplan „Sicherheit am Neuen Döppersberg“ erarbeitet.

 

Die Universität Wuppertal steuerte den Entwicklungsprozess für den Masterplan und überprüfte die getroffenen Maßnahmen, die für ein größeres Sicherheitsempfinden sorgen sollen. Die Ergebnisse wurden in einer von der Stiftung geförderten Publikation veröffentlicht.

 

Am 05.09.2023 hat ein virtuelles Fachforum mit Experten stattgefunden, bei dem die Publikation vorgestellt wurde und im Anschluss mit Experten über das Thema diskutiert wurde. Die Publikation und das Fachforum sind auf breites Interesse gestoßen.

 

Für das Fachforum wurden 13.513,45 Euro aufgewendet, die 2023 ausbezahlt wurden.

 

3. Customer Journey

Zur Förderung der Forschung und Wissenschaft hat die Stiftung bei der CIMA eine Studie in Auftrag gegeben, die „Customer Journey“ für die Städte Kiel und Marl zu untersuchen. Viele Innenstädte leiden unter Verödungstendenzen aufgrund der Folgen der Corona-Pandemie und des wachsenden Online-Handels. In vielen Städten werden Versuche unternommen, um dieser Tendenz entgegenzuwirken.

 

Die Studie soll beispielhaft für die Städte Kiel und Marl untersuchen, welche Bedürfnisse gerade auch Tagestourist*innen bei ihrem Stadtbesuch haben und nach welchen Aspekten sie ihre Besuche planen. Eine solche Customer Journey definiert einzelne Phasen, die eine Person durchläuft, bevor sie sich für einen Besuch entscheidet und umfasst die gesamte Kette mit der Planung der Anreise, der Wahl des Verkehrsmittels, des Gangs durch die Stadt, des Besuchs von Einrichtungen sowie der Zufriedenheit mit dem Stadtbesuch.

 

Die Studie soll den Stadtverwaltungen Aufschluss darüber geben, welche Erfordernisse bei der Entwicklung der Innenstadt notwendig sind. Die Ergebnisse sollen bei der Positionierung und Vermarktung von Innenstädten helfen, eine Strategie für ihre Stärkung zu entwickeln. Die Ergebnisse werden dokumentiert und publiziert, damit andere Städte davon lernen.

 

Die Stiftung fördert das Projekt mit 90.000,00 Euro. Im Jahr 2023 wurden 41.099,03 Euro ausbezahlt. Eine Rücklage in Höhe von 48.900,97 Euro wurde für 2024 gebildet.

 

4. Masterplan Katastrophenhilfe

Zur Förderung der Forschung und Wissenschaft plant die Stiftung ein Projekt, wie zukünftig Katastrophenhilfe gut und schnell erfolgen kann. Es muss untersucht werden, wie im Katastrophenfall die hohen bürokratischen Hürden minimiert werden können. Am Beispiel der Flutkatastrophe im Ahrtal soll erarbeitet werden, wie die Agierenden in der Verwaltung bürokratisch entlastet werden können, um schneller Entscheidungen zu treffen und ihrer Verantwortung gerecht zu werden. Optimalerweise werden Handlungsanweisungen für die Zukunft erstellt.

 

Die Stiftung fördert das Projekt mit 50.000 Euro. Dafür wurde eine Rücklage gebildet.

 

5. „hatetown“ – vorurteilsgeleitete Handlungen in urbanen Räumen

Zur Förderung der Forschung und Wissenschaft fördert die Stiftung ein Projekt zum Thema „Hasskriminalität“. Hate Speech und vorurteilsgeleitete Handlungen richten sich gezielt gegen Personen aufgrund ihrer sozialen Gruppenzugehörigkeit und orientiert sich an identitätsstiftenden Merkmalen. Sie haben in der politischen und gesellschaftlichen Diskussion weltweit eine hohe und ständig zunehmende Bedeutung. In der überwiegend angelsächsischen Fachliteratur ist dieser Themenkomplex seit vielen Jahren Gegenstand der Forschung. Für die Bundesrepublik fehlt es bisher an belastbaren und differenzierten Untersuchungen, obwohl eine hohe Nachfrage besteht. Die Ergebnisse sollen einen Beitrag und eine verlässliche Grundlage leisten zu einer angemessenen Beachtung der Besonderheiten dieser Kriminalität. Die Umsetzung der Ergebnisse als Best-practice-Beispiel ist ein Schwerpunkt des Projektes und soll in der Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitenden der Polizei einfließen.

 

Die Akademie der Polizei Hamburg, die Polizeiakademie Niedersachsen und das Landeskriminalamt Niedersachsen in Zusammenarbeit mit dem Sozialwissenschaftlichen Institut der Ludwigs-Maximilians-Universität München verfügen als partizipierenden Institutionen über Fachkompetenz und Erfahrungen. Staatliches und gesellschaftliches Handeln erfordert aktuelle und verlässliche Grundlagen, die mit diesem Projekt erarbeitet werden sollen.

 

Die Stiftung fördert die Studie mit 30.000,00 Euro. Im Jahr 2022 wurden 6.478,06 Euro und im Jahr 2023 wurden 10.942,09 Euro ausbezahlt. Eine Rücklage in Höhe von 12.579,85 Euro wurde für 2024 gebildet.

 

6. Wettbewerb „Straßengrün“

Zur Förderung des Umwelt- und Landschaftsschutzes hat die Stiftung den Bundeswettbewerb „aus Grau mach Grün“ ausgelobt und vorbildliche öffentliche Straßenbegrünungen gesucht. Städte und Gemeinden mit bis zu 50.000 Einwohnern konnten sich bewerben, die eine Straße oder einen Platz mit der Zielsetzung der Steigerung von Biodiversität, der Verbesserung der Luftqualität, des kostengünstigen Unterhalts und der Partizipation der Bürger*innen gestalten möchten. Als Schirmherrin des Projektes wurde Bundesministerien Geywitz gewonnen. Aus 55 Bewerbungen hat eine Expertenjury die Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz (Sachsen), die Stadt Pirmasens (Rheinland-Pfalz) und die Gemeinde Veitsbronn (Bayern) als zu fördernde Städte ausgewählt. Für die Umsetzung ihres Projekts erhält jede Stadt 30.000 Euro.

 

Die Stiftung fördert das Projekt mit 120.000,00 Euro, worin die Preisgelder in Höhe von 90.000,00 Euro enthalten sind. 2023 wurden 61.523,20 Euro ausbezahlt. Eine Rücklage in Höhe von 58.476,80 Euro wurde für 2024 gebildet.

 

7. Anti-NOx-Fassade

Zur Förderung des Umweltschutzes fördert die Stiftung eine Anti-NOx-Fassade, die Stickoxide aus der Luft binden soll. Dazu hat die Stiftung gemeinsam mit dem Unternehmen Schüco ein Pilotprojekt in Köln iniitiert. Zur Reinigung stickoxidbelasteter Luft soll am Gebäude der Volkshochschule in der Kölner Innenstadt eine stickoxidbindende Textilfassade zur Reinigung schadstoffbelasteter Luft installiert werden. Das Unternehmen Schüco ist Partner, Know-how-Geber und liefert die Fassadenkonstruktion. Die Stiftung verantwortet die messtechnische Begleitung und Auswertung der Ergebnisse. Dazu hat sie das Forschungszentrum Jülich und als Projektmanager für die wissenschaftliche Begleitung den Experten auf dem Gebiet Dr. Jan Serode beauftragt.

 

Die Stiftung fördert das Projekt mit 115.000,00 Euro, worin ein Honorar in Höhe von 10.000,00 Euro für einen beratenden Projektmanager der ECE enthalten ist sowie die Erstellung einer Projektseite im Internet. Im Jahr 2023 wurden 10.000,00 Euro ausbezahlt. Es verbleibt eine Rücklage in Höhe von 105.000,00 Euro für 2024.

 

8. Walk of Love – Hamburg

Zur Förderung der Kultur fördert die Stiftung das Projekt „Walk of Love“ am Hamburger Jungfernstieg. Der Jungfernstieg ist ein würdiger Ort, um verdienstvolle Persönlichkeiten der Hamburger Gesellschaft zu ehren. Geplant ist, jährlich eine verdiente Person mit einer Bronze-Platte zu ehren, die in den Boden des Jungfernstiegs eingelassen wird. Der bereits vorliegende Prototyp wurde von dem weltweit bekannten Hamburger Bildhauer Bruno Bruni entworfen. Auf der Bronze-Platte befindet sich in der Mitte ein strahlendes Herz, symbolisch gehalten von den Handabdrücken der Person, die geehrt wird, sowie Unterschrift und das Datum.

 

Die Stiftung hat den Prototypen mit 5.938,70 Euro gefördert. Zudem hat die Stiftung 25.000,00 Euro für die Produktion der ersten Bronze-Platten zugesagt. Darüber wurde eine Rückstellung gebildet.

 

Publikationen

9. Journal und Newsletter

Um über die Arbeit der Stiftung zu berichten und „Best-practice-Beispiele einem großen Kreis von Entscheidungsträgern bekannt zu machen, hat die Stiftung 2023 weitere Publikationen herausgebracht. Im Jahr 2023 erschien die Ausgabe Nr. 43 des Stiftungsjournals in einer Auflage von 17.000 Exemplaren. Zudem sind Newsletter erschienen, mit denen über die Stiftungsarbeit informiert wurde. Den Newsletter beziehen inzwischen 2300 Abonnierende.

 

Insgesamt wurde für das Journal und die Newsletter Mittel in Höhe von 59.029,44 Euro aufgewendet.

 

10. Homepage

Die Stiftungshomepage ist weiterhin ein wichtiges Informationsmedium. Für die Aktualisierung und Pflege der Homepage wurden 19.225,88 Euro aufgewendet.

 

Know-How Austausch

11. „Runder Tisch“

Zur Förderung des Know-how-Austausches und zum Generieren von Impulsen für die Stiftungsarbeit veranstaltete die Stiftung am 22. März 2023 einen „Runden Tisch“ zum Thema „Wie aufnahmefähig sind unsere Städte für Kriegsflüchtlinge? Und was haben wir seit 2015 gelernt?“. Die Stiftung lud dazu Experten ein, die gemeinsam mit den Gremienmitgliedern diskutierten.

 

Für die Organisation und Durchführung hat die Stiftung 2023 insgesamt 24.111,48 Euro aufgewendet. Für die anschließende Publikation der Diskussionsergebnisse wurden 4.650,52 Euro aufgewendet.

 

Entwicklung der Stiftung im Jahr 2023 und Ausblick

Es besteht unverändert ein Stiftungskapital von 511.291,88 Euro. Darüber hinaus erhöhten sich die nicht verbrauchten Spendenmittel von 162.882,74 Euro in 2022 auf 497.116,68 Euro in 2023.

 

Im Berichtsjahr fanden am 22. März die Stiftungsrats- und Kuratoriumssitzung und am 28. November 2023 eine digitale Kuratoriumssitzung statt. Am 26. Januar 2023 fand die Klausurtagung des Vorstandes statt. Zwei weitere Vorstandssitzungen fanden am 07. Juni 2023 und 06. November 2023 statt.

 

Aufgrund des niedrigen Zinsniveaus wird die Stiftung zur Erfüllung ihrer Zwecke auch zukünftig auf Spenden angewiesen sein.

 

Das Stiftungskapital in Höhe von 500.000,00 Euro wurde 2022 in eine Festzinsanleihe bei der DZ Bank investiert. Für die Anlage über einen Zeitraum von drei Jahren erhält die Stiftung einen Zins von 0,22% p. a.