Stiftung „Lebendige Stadt”

Seit dem Jahr 2000 engagiert sich die Stiftung „Lebendige Stadt” unter ihrem Kuratoriumsvorsitzenden Alexander Otto erfolgreich für die Zukunft unserer Städte. Die urbane Vielfalt aus Arbeit, Kultur und Wohnen gilt es zu erhalten und mit zu gestalten. Themenschwerpunkte bilden die Bereiche Licht, Grün und Gestaltung öffentlicher Räume.

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Code of Conduct

Code of Conduct

 

  • In der Stiftung „Lebendige Stadt“ engagieren sich führende Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft, Kultur und Forschung.

  • Die Stiftung widmet sich den europäischen Städten als Zentren für Leben, Arbeiten, Wohnen, Kommunikation und Kultur.

  • Sie begleitet dabei des öfteren eine Zeit des Umbruchs durch eine unvoreingenommene Diskussion der damit in den Städten verbundenen Konflikte.

  • Ziel der Stiftung ist es, kreative und umsetzbare Ideen zur Stadtgestaltung zu entwickeln, deren Umsetzung zu unterstützen und „Best-Practice-Beispiele” durch Veranstaltungen und Veröffentlichungen weiterzutragen.

  • Ideen und Konzepte werden dabei in einem offenen Dialog entwickelt. Das schließt den aktiven Austausch mit Partnern außerhalb der Stiftung ausdrücklich ein.

  • Bei der Umsetzung ihrer Ideen und Konzepte greift die Stiftung auf das umfangreiche Wissen, die Erfahrung sowie die Unterstützung der Mitglieder ihrer Gremien zurück. Dabei strebt die Stiftung insbesondere an, u.a. durch verbundene Vereine weitere Partner zur Durchführung von Projekten zu gewinnen.

  • Die Stiftung ist unabhängig und parteipolitisch neutral. Die Mitglieder der Stiftungsgremien nehmen ihre Aufgaben im Kuratorium oder im Stiftungsrat ehrenamtlich wahr. Sie ziehen aus ihrer Tätigkeit keine finanziellen oder materiellen Vorteile. Der Vorstand erhält eine geringfügige Vergütung.

  • Gremienmitglieder erklären sich für befangen und beteiligen sich nicht an Beratungen und Abstimmungen, wenn Zweifel an ihrer Unparteilichkeit in einer Entscheidungsfrage bestehen könnten.

  • Zum Zwecke der kontinuierlichen Personalerneuerung soll im Sinne der „Grundsätze guter Stiftungspraxis“ nach spätestens drei Mandatszeiten des Stiftungsrats rund ein Drittel aller Gremienmitglieder ausgetauscht sein.