Stiftung „Lebendige Stadt”

Seit dem Jahr 2000 engagiert sich die Stiftung „Lebendige Stadt” unter ihrem Kuratoriumsvorsitzenden Alexander Otto erfolgreich für die Zukunft unserer Städte. Die urbane Vielfalt aus Arbeit, Kultur und Wohnen gilt es zu erhalten und mit zu gestalten. Themenschwerpunkte bilden die Bereiche Licht, Grün und Gestaltung öffentlicher Räume.

Resolution der Stiftung „Lebendige Stadt“

COVID-19 und der öffentliche Raum: Mut zum Experimentieren, Mut zu temporären Lösungen

Die Corona-Pandemie stellt mit Lockdown und Schutzmaßnahmen Städte und Kommunen mit ihren vielfältigen technischen, sozialen, kulturellen, sportlichen und kommerziellen Einrichtungen vor neue Herausforderungen. Nahezu das gesamte gesellschaftliche Leben ist betroffen – das private genauso wie das berufliche.

 

Neben grundsätzlichen und strukturellen Maßnahmen zur Überwindung der Folgen der Pandemie bieten die notwendigen Veränderungen unserer Verhaltensweisen aber auch Chancen, neue oder oftmals schon länger für richtig erkannte Projekte durch mutiges Experimentieren voranzubringen. Ein wichtiges Handlungsfeld für die Städte und Kommunen ist dabei der öffentliche Außenraum, die Straßen, Plätze, Grünflächen und Parkanlagen, die in Corona-Zeiten der sicherste Aufenthaltsort sind.

 

Denn es ist einerseits offensichtlich, dass dieser in seiner heutigen Aufteilung und Nutzungsfestlegung eine Einhaltung der Abstandsvorschriften beispielsweise auf schmalen Fußgänger- und Fahrradwegen vielerorts nur begrenzt ermöglicht und andererseits viel Platz bietet, die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie für Handel, Gastronomie, Kultur und Sport durch flexiblere Nutzung und Belebung einzudämmen.

 

Die Stiftung „Lebendige Stadt“ begrüßt deshalb alle Corona-Sofortmaßnahmen der Städte und Kommunen, die durch die Entzerrung von Stoßzeiten, Stau und Menschenansammlungen zu einer Reduzierung von Infektionsrisiken beitragen, zum Beispiel durch die gleichberechtigte Kombination von vorübergehenden Pop-up-Fahrrad und -Fußwegen, dichteren Taktzeiten im ÖPNV und neuen Mobilitätsangeboten im Individualverkehr. Weitere Maßnahmen können sein, mit temporären Straßensperrungen für größere Aufenthaltsbereiche der Bevölkerung im Außenbereich zu sorgen, Grün- und Parkanlagen für eine intensivere sportliche und Erholungsnutzung zu öffnen, öffentliche Flächen für die Außengastronomie und das Schaustellergewerbe zur Verfügung zu stellen oder Plätze für kleinere kulturelle Veranstaltungsformate der besonders betroffenen freien Künstlerszene bereitzustellen. Viele weitere hilfreiche und zielführende Maßnahmen ließen sich aufzählen. Die Städte und Kommunen können solche Aktivitäten vor allem durch zügige und flexible Genehmigungsverfahren, aber auch den Verzicht auf Nutzungsgebühren fördern. Dabei sind die Bedürfnisse von allen Beteiligten zu hören und zu berücksichtigen.

 

Es sind besondere Zeiten, die wir durchleben, bis die Pandemie überwunden sein wird. Sie erfordern besondere Maßnahmen, um die gesundheitlichen Belange zu wahren, aber auch die sozialen und wirtschaftlichen Belastungen in Grenzen zu halten. Deshalb braucht es den Mut zu temporären Projekten und Experimenten sowie die Bereitschaft, die Möglichkeiten und Spielräume, die uns zur Verfügung stehen, ohne den Ballast und Anspruch dauerhafter Gültigkeit schnell und unbürokratisch zu nutzen.

 

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